Behandlungspflege
Die Behandlungspflege wird von Ihrem Hausarzt verordnet und muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt sein. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Natürlich können diese Leistungen auch privat gewünscht und verrechnet werden.
Hier einige Beispiele, welche Leistungen Sie bekommen können:
- Verbandswechsel, auch mit Wundversorgung
- Druckverbände anlegen
- Kompressionsstrümpfe anziehen
- Dekubitusversorgung
- Infusionen
- Injektionen
- Kathederwechsel und -pflege
- Medikamentengabe
- Sondenernährung
- Blutzuckermessung
- Bronchialtoilette
Diese Leistungen werden ausschließlich von examinierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kranken- und Altenpflege erbracht.
