Familienpflege
Was tun, wenn der Haushaltsführende Elternteil erkrankt ist, im Krankenhaus liegt oder gerade entbunden hat?
Wir helfen Ihnen gerne mit einer Familienpflege weiter.
Wer kann die Familienpflege beanspruchen?
- Familien mit Kindern unter 12 Jahren oder mit einem behinderten Menschen, in denen der Haushaltsführende Teil (meistens die Mutter) erkrankt, auf Kur oder im Krankenhaus ist.
- Alleinerziehende Eltern, die aus o. g. Gründen ihre Kinder nicht versorgen können.
- Familien, die in Notsituationen geraten sind.
- Werdende Mütter mit Risikoschwangerschaften.
- Frauen, die gerade entbunden haben, oder nach einer schweren Geburt noch sehr geschwächt sind.
Welche Hilfe erhalten Sie?
- Die Betreuung und Beschäftigung der Kinder, z. B. Hausaufgaben, Freizeitgestaltung, Kindergartenbesuch etc.
- Die Weiterführung des Haushaltes wie z. B. Kochen, Einkaufen, Wäschepflege etc.
- Pflegen und Versorgen von Säuglingen und Kleinkinder
- Praktische Hilfe und Unterstützung, eben alles Notwendige.
Wer bezahlt die Familienpflege?
- Bitte klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse ab.
- Gerne erhalten Sie eine individuelle Beratung und Tipps.
Wie können Sie mit uns Kontakt aufnehmen?
- Rufen Sie Frau Burgel Kunz an: 07062 - 97 30 513
- Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
