Pflegeversicherung
Wurde Ihnen eine Pflegestufe der Pflegeversicherung zugesprochen, können Sie uns mit Pflegeleistungen Ihrer Wahl beauftragen. Hierzu machen wir Ihnen gerne Vorschläge entsprechenden Ihres Bedarfes und sagen Ihnen genau, mit welchen Kosten oder Pflegegeldleistungen Ihrer Pflegekasse Sie rechnen können. Auf alle Fragen zu den Themen Pflege und Pflegeversicherung erhalten Sie stets eine umfassende, kompetente Auskunft. Kostenfrei und unverbindlich.
Die Pflegeversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit einer Ersatzpflege:
Was ist eine Ersatzpflege?
Die Rechtsgrundlagen sind in § 39 SGB XI geregelt. Dort heißt es sinngemäß:
Ist eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für:
- Längstens 4 Wochen
- Einstufung in die Pflegestufe 1 - 3
- Mindestens 12 Monate wurde gepflegt
- Maximal 1.432.- € im Kalenderjahr
- Bei nicht erwerbsmäßiger Verhinderungspflege dürfen
die Kosten
das zustehende Pflegegeld nicht überschreiten - Die zu pflegende Person kann auch an einem anderen Ort gepflegt werden
Wer kann die Ersatzpflege machen?
- Professionelle Pflegedienste
- Nachbarn, Bekannte, Angehörige
Kennen Sie auch die stundenweise Verhinderungspflege?
- Pflege weniger als 8 Stunden am Tag
- Keine Anrechnung auf die Beträge der
Ersatzpflege,
auch nicht auf die 4 Wochenzeitspannen - Maximal 1.432.- € im Kalenderjahr
- Keine Kürzung des Pflegegeldes
Daneben gibt es noch die Kurzzeitpflege. Gerne erhalten Sie weitere Informationen von uns.
Wie können Sie mit uns Kontakt aufnehmen?
- Rufen Sie Schwester Doris Baier an: 07062 - 97 30 515
- Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
