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Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Wurde Ihnen eine Pflegestufe der Pflegeversicherung zugesprochen, können Sie uns mit Pflegeleistungen Ihrer Wahl beauftragen.

 

Auf alle Fragen zu den Themen Pflege und Pflegeversicherung erhalten Sie stets eine umfassende, kompetente Auskunft, Kostenfrei und unverbindlich.

Die Pflegeversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit einer Ersatzpflege. Was ist eine Ersatzpflege?

Ist eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für:

 

  • bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr
  • Einstufung in die Pflegestufe 1 - 3
  • Maximal 1.612,- Euro im Kalenderjahr
  • die zu pflegende Person kann auch an einem anderen Ort gepflegt werden

Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?

  • Professionelle Pflegedienste
  • Nachbarn, Bekannte, Angehörige

Ob Sie in den Urlaub fahren möchten, einen Tag ungestört einkaufen, oder wenn Sie anderweitig verhindert sind, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir kümmern uns und stellen die Betreuung und Pflege Ihres Angehörigen sicher.

 

     Ich komme gerne zu dieser Dame nach Hause. Dort erledige ich kleinere und größere Aufgaben.

 

Was ich am meisten schätze?

 

Nähe und zusammen lachen!

Miteinander sprechen:

 

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen - im Vorfeld und während der Pflege. Von den Moment an, wo alles nicht mehr so einfach ist.

 

 

Pflegedienstleiterin

Tel.: 07062 / 97 30-515

 

 

Schwester Ursula Wüstholz

stellv. Pflegedienstleiterin

Tel.: 07062 / 97 30-515

ursula.wuestholz@diakonie-ilsfeld.de

 

Stefanie König

Teamleitung Hauswirtscht und Pflegeassistenz

Tel.: 07062 / 97 30-513

stefanie.koenig@diakonie-ilsfeld.de